Rundschreiben September 2017
Pressemitteilung
- Das Finanzamt setzt Zinsen fest -
- Ist der Zinssatz von 6% zu hoch? -
Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Schwalmstadt,
Herr Markus J. Franz, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Finanzämter für Steuernachzahlungen - Erstattungen ab dem 15. Monat nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entsteht, einen Zinssatz von 6% jährlich festsetzt. Der BFH muss nun in drei anhängigen Verfahren, I R 77/15, III R 16/16 und III R 15/17 darüber entscheiden, ob die Höhe des Zinssatzes das Rechtsstaatsprinzip oder die Eigentumsgarantie für Zeiträume ab Januar 2012 verletzt.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.